§ 12 Vorzeitige Altersrente
(1) Landwirte können die Altersrente bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzung des
§ 11 Absatz 1 Nummer 2 vorliegt und der Ehegatte bereits Anspruch auf eine Regelaltersrente oder vorzeitige Altersrente nach Absatz 2 hat oder gehabt hat.
(2) 1Landwirte können die Altersrente frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. 2Satz 1 gilt für mitarbeitende Familienangehörige entsprechend.
Frühere Fassungen von § 12 ALG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 23 ALG Berechnung der Renten (vom 01.01.2023) ... Absatz 5 zu gewährenden Zuschlag zu Renten wegen Todes; für vorzeitige Altersrenten nach § 12 Abs. 2 gilt Satz 1 Nr. 3 nicht, wenn für insgesamt 45 Jahre 1. Pflichtbeiträge als ...
§ 87b ALG Vorzeitige Altersrente (vom 01.01.2008) ... sind, sind für die Ermittlung des Zeitpunktes, ab dem eine vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs. 1 in Anspruch genommen werden kann, abweichend von § 11 Abs. 3 und § 87a folgende ...
§ 93a ALG Abschlag vom Rentenwert (vom 01.01.2018) ... abzustellen ist. (2) Bei Versicherten, die eine vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs. 1 nach Maßgabe von § 87b in Anspruch nehmen können, ist bei der Berechnung dieser ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 17 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ... Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht." 7. § 12 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Text wird Absatz 1. b) Im ... 5 zu gewährenden Zuschlag zu Renten wegen Todes; für vorzeitige Altersrenten nach § 12 Abs. 2 gilt Satz 1 Nr. 3 nicht, wenn für insgesamt 45 Jahre 1. ... sind, sind für die Ermittlung des Zeitpunktes, ab dem eine vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs. 1 in Anspruch genommen werden kann, abweichend von § 11 Abs. 3 und § 87a folgende ... (2) Bei Versicherten, die eine vorzeitige Altersrente nach § 12 Abs. 1 nach Maßgabe von § 87b in Anspruch nehmen können, ist bei der Berechnung ...
RV-Leistungsverbesserungsgesetz
G. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 787
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1218/a17392.htm