§ 130 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 130 ALG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 54 SozERG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ... 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 129 folgender § 130 eingefügt: „§ 130 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... wird nach der Angabe zu § 129 folgender § 130 eingefügt: „ § 130 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ... Buches Sozialgesetzbuch," eingefügt. 5. Nach § 129 wird folgender § 130 eingefügt: „§ 130 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... 5. Nach § 129 wird folgender § 130 eingefügt: „ § 130 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ...
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