Zitierungen von § 14 ALG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 ALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ALG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 90 ALG Wartezeit (vom 09.08.2018)
... die vor dem 1. Januar 1974 erlangt worden ist. Bei einer Witwen- oder Witwerrente nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a und b gilt dies nur für Beiträge, die als Unternehmer innerhalb von 18 Monaten nach dem Tode ...
§ 96 ALG Anspruchsvoraussetzungen für Witwen- oder Witwerrenten (vom 01.01.2008)
... Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente besteht abweichend von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auch, wenn 1. der verstorbene Landwirt am 31. Dezember 1994 ... 2000 bereits erwerbsunfähig waren und dies ununterbrochen sind. (4) § 14 Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde. ... vor 2029 verstorben, besteht Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente abweichend von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b ab Vollendung des nachstehenden Lebensalters in Jahren und ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
G. v. 21.02.1989 BGBl. I S. 233; zuletzt geändert durch Artikel 13b G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 5 FELEG Leistungen an Hinterbliebene
...  1. sie nicht wieder geheiratet haben, 2. die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllt sind; ... 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllt sind; § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte gilt, 3. ... Nr. 3 und 4 auch von der Witwe oder dem Witwer erfüllt werden können. § 14 Abs. 2 und § 14a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte gelten ...
§ 9 FELEG Berechtigter Personenkreis
...  sie nicht wieder geheiratet haben, 2. die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllt sind; ... 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllt sind; § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte gilt, 3.  ... verstorbene Ehegatte im Zeitpunkt des Todes Anspruch auf die Leistung hatte. § 14 Abs. 2 und § 14a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte gelten ...

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 5 LPartRÜG Änderung sonstigen Bundesrechts
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 14 folgende Angabe eingefügt: „§ 14a Renten wegen Todes für ... 14a Renten wegen Todes für hinterbliebene Lebenspartner". 2. Nach § 14 wird folgender § 14a eingefügt: „§ 14a Renten wegen Todes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Artikel 4a QuaChaG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... und die Wörter „und nicht Landwirt sind" gestrichen. 7. § 14 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird aufgehoben. b) In Nummer 2 ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 17 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... 1 gilt für mitarbeitende Familienangehörige entsprechend." 8. In § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b wird die Angabe „45. Lebensjahr" durch die Angabe ... vor 2029 verstorben, besteht Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente abweichend von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b ab Vollendung des nachstehenden Lebensalters in Jahren und ...


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