Zitierungen von § 90 ALG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90 ALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ALG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 92 ALG Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen
... Rentenversicherung nicht erhalten hat, 5. die Beitragszeiten des Landwirts nach § 90 Abs. 1 berücksichtigt werden und 6. der Ehegatte bis zum Rentenbeginn oder vor ... 1 gelten als Zeiten einer Versicherung nach § 1 Abs. 3; für diese Zeiten ist § 90 Abs. 1 bis 5 nicht anzuwenden. Diese Zeiten sowie Zurechnungszeiten nach § 19 werden bei ...
§ 93 ALG Berechnung der Renten (vom 01.01.1995)
... als Beiträge als mitarbeitender Familienangehöriger, wenn 1. sie nach § 90 nicht auf die Wartezeit angerechnet werden, 2. a) nach dem letztmaligen, vor dem 1. ...
§ 98 ALG Höhe von Bestandsrenten (vom 01.07.2015)
... 60. Lebensjahr oder der Witwer das 65. Lebensjahr vollendet hat, 2. mit den nach § 90 Abs. 2 anrechenbaren Beiträgen des verstorbenen Ehegatten sowie den Beiträgen, die der ...
§ 106 ALG Zusammentreffen von Renten mit Einkommen (vom 01.01.2024)
... oder des 65. Lebensjahres des Witwers eine Witwen- oder Witwerrente bezogen wird und mit den nach § 90 Abs. 2 anrechenbaren Beiträgen des verstorbenen Ehegatten sowie den Beiträgen, die der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Artikel 4a QuaChaG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Nummer 2 werden die Wörter „nicht Landwirt ist und" gestrichen. 17. Dem § 90 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Bei Renten wegen Erwerbsminderung ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed