Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (1. AbLaVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.10.2016 BGBl. I S. 2241 (Nr. 48); Geltung ab 01.10.2016
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Artikel 1 Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2016 AbLaV § 20

§ 20 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom 16. August 2016 (BGBl. I S. 1984) wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft."

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.

3.
Absatz 3 wird Absatz 2.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. AbLaVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. AbLaVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 9 KWKStrRÄndG Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
... 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom 16. August 2016 (BGBl. I S. 1984), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2241) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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