Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG)

Artikel 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2310 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 754-29 Energieversorgung
| |
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Fachplanung und zentrale Voruntersuchung
Abschnitt 1 Flächenentwicklungsplan
§ 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans
§ 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
§ 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
§ 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
§ 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
Abschnitt 2 Zentrale Voruntersuchung von Flächen
§ 9 Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
§ 10b Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
§ 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
§ 12 Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
Teil 3 Ausschreibungen
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 14 Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten
§ 14a Ergänzende Kapazitätszuweisung
§ 15 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
Abschnitt 2 Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen
§ 16 Bekanntmachung der Ausschreibungen
§ 17 Anforderungen an Gebote
§ 18 Sicherheit
§ 19 Höchstwert
§ 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert
§ 21 Dynamisches Gebotsverfahren
§ 22 Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens
§ 23 Zweite Gebotskomponente
§ 24 Rechtsfolgen des Zuschlags
§ 25 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Abschnitt 3 Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 27 Ausschreibungsvolumen
§ 28 Planung der Offshore-Anbindungsleitungen
§ 29 Bekanntmachung der Ausschreibungen
§ 30 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 31 Anforderungen an Gebote
§ 32 Sicherheit
§ 33 Höchstwert
§ 34 Zuschlagsverfahren
§ 35 Flächenbezug des Zuschlags
§ 36 Zuschlagswert und anzulegender Wert
§ 37 Rechtsfolgen des Zuschlags
§ 38 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Abschnitt 4 (nicht belegt)
§§ 39 bis 49 (nicht belegt)
Abschnitt 5 Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen
Unterabschnitt 1 Besondere Ausschreibungsbedingungen
§ 50 Bekanntmachung der Ausschreibung
§ 51 Anforderungen an Gebote
§ 52 Sicherheit
§ 53 Bewertung der Gebote, Kriterien
§ 54 Zuschlagsverfahren
§ 55 Rechtsfolgen des Zuschlags
§ 56 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Unterabschnitt 2 Bestimmungen zur Zahlung
§ 57 Zweckbindung der Zahlungen
§ 58 Meeresnaturschutz-, Fischerei- und Transformationskomponente
§ 59 Stromkostensenkungskomponente
Abschnitt 6 Eintrittsrecht für bestehende Projekte
§ 60 Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts
§ 61 Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts
§ 62 Datenüberlassung und Verzichtserklärung
§ 63 Ausübung des Eintrittsrechts
§ 64 Rechtsfolgen des Eintritts
Teil 4 Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie
§ 65 Geltungsbereich von Teil 4
Abschnitt 1 Zulassung von Einrichtungen
§ 66 Planfeststellung und Plangenehmigung
§ 67 Verhältnis der Planfeststellung und der Plangenehmigung zu den Ausschreibungen
§ 68 Planfeststellungsverfahren
§ 69 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 70 Plangenehmigung
§ 71 Vorläufige Anordnung
§ 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope
§ 72a Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
§ 73 Veränderungssperre
§ 74 Sicherheitszonen
§ 75 Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen
§ 76 Rechtsbehelfe
Abschnitt 2 Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 77 Pflichten der verantwortlichen Personen
§ 78 Verantwortliche Personen
§ 79 Überwachung der Einrichtungen
§ 80 Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung
Unterabschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See
§ 81 Realisierungsfristen
§ 82 Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
§ 83 Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
§ 84 Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
§ 85 Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen
§ 86 Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen
§ 87 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
§ 88 Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen
§ 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See
§ 90 Nachnutzung; Verpflichtungserklärung
§ 91 Nutzung von Unterlagen
Abschnitt 3 Sonstige Energiegewinnung
§ 92 Ausschreibung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung
Teil 5 Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder
§ 93 Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See
§ 94 Zahlungsanspruch für Strom aus Pilotwindenergieanlagen auf See
§ 95 Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung
Teil 6 Sonstige Bestimmungen
§ 96 Verordnungsermächtigung
§ 96a Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen
§ 97 Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 98 Bekanntmachungen und Unterrichtungen
§ 99 Verwaltungsvollstreckung
§ 100 Bußgeldvorschriften
§ 101 Gebühren und Auslagen; Subdelegation
§ 102 Übergangsbestimmungen
§ 103 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur
§ 104 Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 105 Durchführung von Terminen
Anlage (zu § 80 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed