Zitierungen von § 77 WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 72a WindSeeG Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 (vom 29.03.2023)
... Ablauf von zwei Jahren ist für Windenergieanlagen auf See auf Grundlage des Monitorings nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 eine besondere artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen und soweit erforderlich, ...
§ 79 WindSeeG Überwachung der Einrichtungen (vom 01.01.2023)
... Gebote oder Verbote gegenüber den verantwortlichen Personen zur Durchsetzung der in § 77 genannten Pflichten machen. (3) Führt eine Einrichtung während der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Strom (StromBGebV)
V. v. 02.01.2017 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 34
Anlage StromBGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 09.02.2024)
... Gebote oder Verbote gegenüber verantwortlichen Personen zur Durchsetzung der in § 77 des Windenergie-auf-See-Gesetzes genannten Pflichten nach § 79 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... zu den bau- und betriebsbedingten Auswirkungen der Anlagen auf die Meeresumwelt nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes   13.5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens für ... während der Bauphase und während der ersten zehn Jahre des Betriebs nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 2.163,00 13.5.2 Prüfung der gewonnenen Daten aus der ... während der Bauphase und während der ersten zehn Jahre des Betriebs nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 8.452,00 13.6 Plausibilisierung der Ergebnisse der ...

Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung (3. WindSeeV)
V. v. 05.01.2023 BGBl. I Nr. 8
§ 4 3. WindSeeV Monitoring
... Als Grundlage für das Monitoring gemäß § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist das Ergebnis der Basisaufnahme auf der Grundlage der Ergebnisse eines vor Baubeginn ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 25.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 24
Artikel 1 3. StromBGebVÄndV
... Gebote oder Verbote gegenüber verantwortlichen Personen zur Durchsetzung der in § 77 des Windenergie-auf-See-Gesetzes genannten Pflichten nach § 79 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... zu den bau- und betriebsbedingten Auswirkungen der Anlagen auf die Meeresumwelt nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes   15.5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens für ... während der Bauphase und während der ersten zehn Jahre des Betriebs nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 2.163,00 15.5.2 Prüfung der gewonnenen Daten aus der ... während der Bauphase und während der ersten zehn Jahre des Betriebs nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 8.452,00 15.6 Plausibilisierung der Ergebnisse der ...

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 14 ROGÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... Ablauf von zwei Jahren ist für Windenergieanlagen auf See auf Grundlage des Monitorings nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 eine besondere artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen und soweit erforderlich, ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... und Beseitigung von Einrichtungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 77 Pflichten der verantwortlichen Personen § 78 Verantwortliche Personen  ... „nach § 66 Absatz 1" eingefügt. 57. Der bisherige § 55 wird § 77 und wird wie folgt gefasst: „§ 77 Pflichten der verantwortlichen ... 57. Der bisherige § 55 wird § 77 und wird wie folgt gefasst: „ § 77 Pflichten der verantwortlichen Personen (1) Die nach § 78 verantwortlichen ... a) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 55" durch die Angabe „ § 77 " ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Führt ... für Seeschifffahrt und Hydrographie übertragen." 84. Der bisherige § 77 wird § 102 und wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ...


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