interne Verweise
Zitat in folgenden NormenSonstige-Energiegewinnungsbereiche-Verordnung (SoEnergieV)
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4328; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Artikel 1 WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... der Errichtung dieser und der zugehörigen Anlagen erst beginnen, wenn die Verpflichtung nach § 66 Absatz 2 wirksam erklärt wurde." 23. § 47 wird wie folgt geändert: ... nach § 34 nicht. Der Umfang des Zuschlags verändert sich nicht." 34. § 66 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... von Pönalen § 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See § 90 Nachnutzung; Verpflichtungserklärung § 91 Nutzung von Unterlagen ... „§ 92" und die Angabe „§ 66 Absatz 2" durch die Angabe „ § 90 Absatz 2" ersetzt. 47. Der bisherige § 47 wird § 68 und wird wie folgt ... Konverterplattformen oder Umspannanlagen vereinbar ist, 7. die Verpflichtung nach § 90 Absatz 2 wirksam erklärt wurde, wenn sich der Plan oder die Plangenehmigung auf Windenergieanlagen auf ... wird durch Absatz 1 nicht berührt." 70. Der bisherige § 66 wird § 90 und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die ...
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