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Zitierungen von § 10a WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 WindSeeG Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen (vom 01.01.2023)
... von im Flächenentwicklungsplan festgelegten Flächen nach den §§ 10 bis 12 erfolgt in der im Flächenentwicklungsplan festgelegten Reihenfolge mit dem Ziel, ...
§ 10b WindSeeG Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen (vom 01.01.2023)
... Der Anspruch des Inhabers eines Projekts auf Kostenerstattung nach § 10a richtet sich gegen den bezuschlagten Bieter, wenn die Kosten für Untersuchungen für das ... voruntersuchten Fläche entstanden sind. Für den Erstattungsanspruch ist § 10a nach Maßgabe der folgenden Absätze anzuwenden, wobei für Zwecke der Prüfung ... für Seeschifffahrt und Hydrographie erlässt den feststellenden Verwaltungsakt nach § 10a Absatz 4 vor Bekanntmachung der Ausschreibung der Fläche nach § 16. Der Inhaber des ... gegenüber dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Erklärung nach § 10a Absatz 5 zugunsten des in der Ausschreibung nach Satz 1 bezuschlagten Bieters und des Bundesamts für ... die Untersuchungsergebnisse und Unterlagen, die nach dem Verwaltungsakt die Voraussetzungen des § 10a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 1 erfüllen, zu übermitteln. Der bezuschlagte Bieter hat nach Erhalt der ...
§ 72 WindSeeG Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope (vom 01.01.2023)
... über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist aufgrund einer nach den §§ 5 bis 12 beim Flächenentwicklungsplan oder der Voruntersuchung bereits durchgeführten ...
§ 98 WindSeeG Bekanntmachungen und Unterrichtungen (vom 01.01.2023)
... bestimmten Medien, soweit eine Landesbehörde die Voruntersuchung nach den §§ 9 bis 12 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Artikel 1 WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
...  a) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen". b) Nach der Angabe zu ... nach § 6 Absatz 4 Satz 2 begonnen werden." 10. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Erstattung von notwendigen Kosten für ... 10. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen (1) Das Bundesamt für ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... § 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen § 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten ... von im Flächenentwicklungsplan festgelegten Flächen nach den §§ 10 bis 12 erfolgt in der im Flächenentwicklungsplan festgelegten Reihenfolge mit dem Ziel, ... „§ 17" durch die Angabe „§ 2a Absatz 3" ersetzt. 14. § 10a wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter ... Angabe „§ 19" durch die Angabe „§ 50" ersetzt. 15. Nach § 10a wird folgender § 10b eingefügt: „§ 10b Erstattung von notwendigen ... Flächen (1) Der Anspruch des Inhabers eines Projekts auf Kostenerstattung nach § 10a richtet sich gegen den bezuschlagten Bieter, wenn die Kosten für Untersuchungen für das ... nicht zentral voruntersuchten Fläche entstanden sind. Für den Erstattungsanspruch ist § 10a nach Maßgabe der folgenden Absätze anzuwenden, wobei für Zwecke der Prüfung ... für Seeschifffahrt und Hydrographie erlässt den feststellenden Verwaltungsakt nach § 10a Absatz 4 spätestens drei Monate vor Bekanntmachung der Ausschreibung der Fläche nach § 16. ... gegenüber dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Erklärung nach § 10a Absatz 5 zugunsten des in der Ausschreibung nach Satz 1 bezuschlagten Bieters und des Bundesamts für ... die Untersuchungsergebnisse und Unterlagen, die nach dem Verwaltungsakt die Voraussetzungen des § 10a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 1 erfüllen, zu übermitteln. Der bezuschlagte Bieter hat nach Erhalt der ... über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist aufgrund einer nach den §§ 5 bis 12 beim Flächenentwicklungsplan oder der Voruntersuchung bereits durchgeführten ...