interne Verweise§ 14a WindSeeG Ergänzende Kapazitätszuweisung (vom 23.12.2025) ... ergänzende Kapazitätszuweisung innerhalb von drei Monaten, sofern das Repowering nach § 89 nicht zu einer Erhöhung der Kapazität einer Anlage um mehr als 15 Prozent führt. ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung Strom (StromBGebV)
V. v. 02.01.2017 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 11
Anlage StromBGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 31.01.2026) ... energieanlagen auf See, jeweils einschließlich der Nebeneinrichtungen, nach § 89 Absatz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 36.593,00 bis 94.459,00 9. Aufnahme, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 25.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 24
Artikel 1 3. StromBGebVÄndV ... Pilotwindenergieanlagen auf See, jeweils einschließlich Nebeneinrichtungen, nach § 89 Absatz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 36.593,00 bis 94.459,00 10. Ablehnung eines ...
Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 351
Artikel 1 EERLWindSeeÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... ergänzende Kapazitätszuweisung innerhalb von drei Monaten, sofern das Repowering nach § 89 nicht zu einer Erhöhung der Kapazität einer Anlage um mehr als 15 Prozent führt. ... Informationen ab, bei Anträgen auf Austausch einer bestehenden Windenergieanlage auf See nach § 89 Absatz 1 Satz 1 innerhalb von 30 Tagen. (4) Ergibt das Überprüfungsverfahren, dass das ... die Angabe „sechs" durch die Angabe „zwölf" ersetzt. 26. § 89 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 wird nach der Angabe „Absatz 1" ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 18.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 41
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... 88 Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen § 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See § 90 Nachnutzung; ... Verlängerung der Befristung sind Aufwendungen des Vorhabenträgers zum Repowering nach § 89 zu berücksichtigen." h) Absatz 9 wird Absatz 8. i) Die folgenden ... „§ 82 Absatz 1 und 2" ersetzt. 69. Nach § 88 wird folgender § 89 eingefügt: „§ 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See ... ersetzt. 69. Nach § 88 wird folgender § 89 eingefügt: „ § 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See (1) Der Vorhabenträger kann vor Ablauf ...
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