Zitierungen von § 52 WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 WindSeeG Zuschlagsverfahren (vom 01.01.2023)
... der auflösenden Bedingung der nicht fristgemäßen Hinterlegung der Sicherheit nach § 52 Absatz 2 Satz 2 . (2) Im Falle eines Punktgleichstandes mehrerer Bieter nach den Kriterien in ...
§ 55 WindSeeG Rechtsfolgen des Zuschlags (vom 01.01.2023)
... bezuschlagte Bieter an den Bundeshaushalt eine Pönale in Höhe von 100 Prozent der nach § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit zu zahlen. (3) Durch den Zuschlag werden ...
§ 63 WindSeeG Ausübung des Eintrittsrechts (vom 01.01.2023)
... das bestehende Projekt benannt sein muss, und 2. die erforderliche Sicherheit nach § 52 leisten. (2) Das Eintrittsrecht muss in vollem Umfang ausgeübt werden. ...
§ 82 WindSeeG Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen (vom 01.01.2023)
... die Frist nach § 81 Absatz 2 Nummer 1 100 Prozent der nach § 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit, 2. bei Verstößen gegen die Frist nach § 81 ... die Frist nach § 81 Absatz 2 Nummer 2 100 Prozent der nach § 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit, 3. bei Verstößen gegen die Frist nach § 81 ... die Frist nach § 81 Absatz 2 Nummer 3 70 Prozent der nach § 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit, 4. bei Verstößen gegen die Frist nach § 81 ... 81 Absatz 2 Nummer 4 einem Zwölftel der verbleibenden nach § 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit für jeden Kalendermonat, in dem nicht die technische ... 5 dem Wert, der sich aus dem Betrag der verbleibenden nach § 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit multipliziert mit dem Quotienten aus der installierten Leistung der nicht ...
§ 96a WindSeeG Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen (vom 01.01.2023)
... Windenergieanlagen auf See auf zentral voruntersuchten Flächen nach den §§ 50 bis 59 zu regeln: 1. von Teil 3 Abschnitt 5 abweichende Ausschreibungsbedingungen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... 50 Bekanntmachung der Ausschreibung § 51 Anforderungen an Gebote § 52 Sicherheit § 53 Bewertung der Gebote, Kriterien § 54 ... einzureichende Projektbeschreibung zu verwendende interoperable Datenformate vorgeben. § 52 Sicherheit (1) Die Höhe der Sicherheit nach § 31 des ... der auflösenden Bedingung der nicht fristgemäßen Hinterlegung der Sicherheit nach § 52 Absatz 2 Satz 2 . (2) Im Falle eines Punktgleichstandes mehrerer Bieter nach den Kriterien in § 53 ... bezuschlagte Bieter an den Bundeshaushalt eine Pönale in Höhe von 100 Prozent der nach § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit zu zahlen. (3) Durch den Zuschlag werden vorbehaltlich des ... Fläche" ersetzt und wird die Angabe „§ 21" durch die Angabe „ § 52 " ersetzt. 42. Der bisherige § 43 wird § 64 und wird wie folgt ... so weit wie möglich vermieden werden soll." 53. Der bisherige § 52 wird § 73. 54. Der bisherige § 53 wird § 74 und in Absatz 1 Satz 1 ... 21 oder nach § 32" durch die Wörter „§ 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1" ersetzt. bb) In den Nummern 2 bis 5 wird jeweils die Angabe ... 21 oder nach § 32" durch die Wörter „§ 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1" ersetzt. b) In den Absätzen 1, 2b und 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 wird ... Windenergieanlagen auf See auf zentral voruntersuchten Flächen nach den §§ 50 bis 59 zu regeln: 1. von Teil 3 Abschnitt 5 abweichende Ausschreibungsbedingungen ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed