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Zitierungen von § 70a WindSeeG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70a WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WindSeeG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 70b WindSeeG Vorhaben in Infrastrukturgebieten (vom 23.12.2025)
... die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. § 70a Absatz 1 Satz 1 und 2 ist entsprechend anzuwenden. (2) Absatz 1 ist entsprechend für ... hat im Benehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz in entsprechender Anwendung des § 70a Absatz 3 Satz 1 und 3 bis 5 ein Überprüfungsverfahren durchzuführen. Dabei ist § 70a Absatz 3 ... 3 Satz 1 und 3 bis 5 ein Überprüfungsverfahren durchzuführen. Dabei ist § 70a Absatz 3 Satz 1 und 3 bis 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Träger des Vorhabens die Informationen über ... (4) Ergibt das Überprüfungsverfahren nach Absatz 3 in Verbindung mit § 70a Absatz 3 Satz 1 , dass das Vorhaben auch bei Durchführung der Maßnahmen, einschließlich ...
§ 72a WindSeeG Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 (vom 23.12.2025)
... 2025 abgeschlossen wird. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 sind vorrangig zu den §§ 70a und 70b ...
§ 89 WindSeeG Austausch von Windenergieanlagen auf See (vom 23.12.2025)
... sein können. Bei Durchführung eines Überprüfungsverfahrens nach § 70a Absatz 3 Satz 1 oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist diese auf die potenziellen Auswirkungen ...
§ 96 WindSeeG Verordnungsermächtigung (vom 23.12.2025)
... Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Zulassung von Einrichtungen nach den §§ 66 bis 75 bedienen darf, 5. zur Ausschreibung von sonstigen Energiegewinnungsbereichen ...
§ 102 WindSeeG Übergangsbestimmungen (vom 23.12.2025)
... Fläche nach Teil 3 Abschnitt 5 ausgeschrieben. Für die Zulassungsverfahren ist § 70a anzuwenden. (7) § 69 Absatz 9 ist für alle Anlagen unabhängig ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 351
Artikel 1 EERLWindSeeÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 70 wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 70a Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See auf ... b) Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 3. 17. Nach § 70 werden die folgenden §§ 70a und 70b eingefügt: „§ 70a Plangenehmigung für die Errichtung und ... Nach § 70 werden die folgenden §§ 70a und 70b eingefügt: „ § 70a Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See auf ... für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. § 70a Absatz 1 Satz 1 und 2 ist entsprechend anzuwenden. (2) Absatz 1 ist entsprechend für ... hat im Benehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz in entsprechender Anwendung des § 70a Absatz 3 Satz 1 und 3 bis 5 ein Überprüfungsverfahren durchzuführen. Dabei ist § 70a Absatz 3 Satz 1 und 3 ... 70a Absatz 3 Satz 1 und 3 bis 5 ein Überprüfungsverfahren durchzuführen. Dabei ist § 70a Absatz 3 Satz 1 und 3 bis 5 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Träger des Vorhabens die Informationen über ... (4) Ergibt das Überprüfungsverfahren nach Absatz 3 in Verbindung mit § 70a Absatz 3 Satz 1 , dass das Vorhaben auch bei Durchführung der Maßnahmen, einschließlich ... „Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 sind vorrangig zu den §§ 70a und 70b anzuwenden." 21. Nach § 72a wird der folgende § 72b ... „Bei Durchführung eines Überprüfungsverfahrens nach § 70a Absatz 3 Satz 1 oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist diese auf die potenziellen Auswirkungen ... Fläche nach Teil 3 Abschnitt 5 ausgeschrieben. Für die Zulassungsverfahren ist § 70a anzuwenden. (7) § 69 Absatz 9 ist für alle Anlagen unabhängig von dem ...
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