interne Verweise§ 17 SeeAnlG Bußgeldvorschriften ... 1. ohne Planfeststellungsbeschluss oder ohne Plangenehmigung nach § 2 oder ohne Genehmigung nach § 6 eine Anlage errichtet, betreibt oder ändert oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 11 EEGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... in räumlichem Zusammenhang errichtet werden können und die dem Zulassungsverfahren nach § 2 des Seeanlagengesetzes unterliegen,". d) Die bisherigen Nummern 7 und 8 werden die Nummern 9 und 10. ... werden; deren Errichtung, Betrieb und Änderung unterliegen dem Zulassungsverfahren nach § 2 des Seeanlagengesetzes ." 9. In § 51 Satz 2 wird die Angabe „§ 17 Absatz 3" durch die ...
Artikel 12 EEGuaÄndG Änderung des Seeanlagengesetzes ... an das Netz nach § 3 Nummer 35 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfolgt." 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Nummer 1 ... wie folgt gefasst: „(4) Der Planfeststellungsbeschluss tritt außer nach § 2 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 75 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes auch dann außer ...
Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
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