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Artikel 3 - Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (EEAusG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 VwGO § 48

Nach § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2222) geändert worden ist, wird folgende Nummer 4a eingefügt:

 
„4a.
Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Einrichtungen nach § 45 Absatz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes,".

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EEAusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEAusG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 17 KWKStrRÄndG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, werden die ...