Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 13 - Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung (HSchmidtStiftG k.a.Abk.)

§ 13 Dienstsiegel



Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.

 
Anzeige