interne Verweise§ 37 ProstSchG Übergangsregelungen ... die die Tätigkeit erstmals bis zum 31. Dezember 2017 anmelden, gilt abweichend von § 5 Absatz 4 die erste Anmeldebescheinigung für drei Jahre; für die darauffolgenden ... für drei Jahre; für die darauffolgenden Anmeldebescheinigungen gilt § 5 Absatz 4. (7) Anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren, die die Tätigkeit erstmals ...
Zitat in folgenden NormenProstitutionsanmeldeverordnung (ProstAV)
V. v. 13.06.2017 BGBl. I S. 1930
§ 6 ProstAV Datenübermittlung ... nach § 4 Absatz 5 des Prostituiertenschutzgesetzes oder wegen einer Verlängerung nach § 5 Absatz 5 des Prostituiertenschutzgesetzes , so sind bei der Datenübermittlung die geänderten Daten kenntlich zu machen. ...
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