In §
6 Absatz 1 Satz 1 der
Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel
9 des Gesetzes vom
31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, wird nach dem Wort „Rechtsanwälte" das Wort „, Patentanwälte" eingefügt, wird das Wort „Rechtsbeistände" durch die Wörter „nach §
16 des
Rechtsdienstleistungsgesetzes im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Personen" ersetzt, wird nach dem Wort „Auswandererberater" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Seelotswesen" die Wörter „und die Tätigkeit der Prostituierten" eingefügt.
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2456; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2666