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4. FortbVÄnduAufhV
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Art. 6
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Artikel 6 - Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (4. FortbVÄnduAufhV
k.a.Abk.
)
V. v. 16.10.2016
BGBl. I S. 2390
(
Nr. 50
); Geltung ab 28.10.2016, abweichend siehe
Artikel 7
6 Änderungen
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wird in 7 Vorschriften zitiert
Artikel 5
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→
Artikel 7
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Baumaschinenführer
Artikel 6 wird in
1 Vorschrift zitiert
und ändert mWv. 1. September 2017
BauMaschFüV
Die
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Baumaschinenführer
vom
12. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2539
) wird aufgehoben.
Artikel 5
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Artikel 7
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Zitierungen von
Artikel 6 Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 4. FortbVÄnduAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. FortbVÄnduAufhV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 7 4. FortbVÄnduAufhV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel
6
tritt am 1. September 2017 in ...
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