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Schlussformel - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung (BismStiftGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 01.11.2016 BGBl. I S. 2450 (Nr. 52); Geltung ab 10.11.2016
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

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