Artikel 3 - Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (BewachRÄndG k.a.Abk.)

G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2456 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2666
Geltung ab 01.12.2016, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) (aufgehoben)

(2) (aufgehoben)

(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Dezember 2016 in Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 2 Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften G. v. 29. November 2018 BGBl. I S. 2666 m.W.v. 1. Januar 2019

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Frühere Fassungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
vom 29.11.2018 BGBl. I S. 2666

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BewachRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewachRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2666
Artikel 2 2. BewachRÄndG Änderung des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2456) § 34a Absatz 1 Satz 9 der Gewerbeordnung und der Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2456), 2. der Artikel 2 und der Artikel 3 Absatz 2 des ... Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2456), 2. der Artikel 2 und der Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I S. ...


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