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Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ErbStRAnpG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2016 in Kraft.

 
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