Anlage 1 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2017 (AELV 2017)

V. v. 26.10.2016 BGBl. I S. 2489 (Nr. 52)
Geltung ab 10.11.2016; FNA: 8251-10-1-23 Landwirte

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 1,1976
26.000 1,1906
27.000 1,1827
28.000 1,1741
29.000 1,1650
30.000 1,1554
31.000 1,1455
32.000 1,1355
33.000 1,1252
34.000 1,1149
35.000 1,1044


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Zitierungen von Anlage 1 AELV 2017

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AELV 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2017 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird und 2. bei Betrieben, die der Gruppe ... Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen Wirtschaftswert, der nicht in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt wird und der nicht unter Absatz 3 fällt, ist zu ermitteln, indem ...


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