Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund vom
29. September 2009 (BGBl. I S. 3220) außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. November 2016.