Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1326/15 - (zu § 19 Absatz 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte) (BVerfGE20160926 k.a.Abk.)

B. v. 08.11.2016 BGBl. I S. 2521 (Nr. 53)
Geltung ab 26.09.2016; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Entscheidung


Entscheidung ändert mWv. 26. September 2016 Ärzte-ZV § 19

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2016 - 1 BvR 1326/15 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 19 Absatz 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.



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