Artikel 20 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Justizbeitreibungsgesetzes in der vom 1. Juli 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBekanntmachung der Neufassung des Justizbeitreibungsgesetzes
B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926
Bekanntmachung JBeitrGNB ... Grund des Artikels 20 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591 ) wird nachstehend der Wortlaut der Justizbeitreibungsordnung unter der neuen Überschrift in ...
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