§ 4 - Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)

Artikel 1 G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2615 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 69
Geltung ab 26.11.2016; FNA: 2121-6-28 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 4 Strafvorschriften


§ 4 wird in 10 Vorschriften zitiert

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Absatz 1

1.
mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel treibt, ihn in den Verkehr bringt oder ihn einem anderen verabreicht oder

2.
einen neuen psychoaktiven Stoff zum Zweck des Inverkehrbringens

a)
herstellt oder

b)
in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1.
in den Fällen

a)
des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, oder

b)
des Absatzes 1 Nummer 1 als Person über 21 Jahre einen neuen psychoaktiven Stoff an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder ihn ihr verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder

2.
durch eine in Absatz 1 genannte Handlung

a)
die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet oder

b)
einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit aussetzt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 3 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(6) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

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Zitierungen von § 4 NpSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 NpSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NpSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 NpSG Einziehung (vom 01.07.2017)
... auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist ...
§ 6 NpSG Datenübermittlung
... Zollkriminalamt darf zu Straftaten nach § 4 Informationen, einschließlich personenbezogener Daten nach der aufgrund des § 7 Absatz ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Postgesetz (PostG)
G. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3294; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 324
§ 39 PostG Postgeheimnis (vom 18.03.2021)
... 1 der Verordnung vom 14. Januar 2021 (BGBl. I S. 70) geändert worden ist, 2. § 4 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2615), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juli ...

Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 127 StGB Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (vom 01.10.2021)
...  d) § 19 Absatz 1 bis 3 des Grundstoffüberwachungsgesetzes, e) § 4 Absatz 1 und 2 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes , f) § 95 Absatz 1 bis 3 des Arzneimittelgesetzes, g) § 52 Absatz ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 27.02.2024)
...  9a. aus dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz: Straftaten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a , 10. aus dem Völkerstrafgesetzbuch: ...
§ 100b StPO Online-Durchsuchung (vom 01.10.2021)
... Absatz 3, 8. aus dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz: Straftaten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 , 9. aus dem Völkerstrafgesetzbuch: a) Völkermord ...
§ 112a StPO Haftgrund der Wiederholungsgefahr (vom 22.09.2021)
... § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes oder nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes begangen zu haben, und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Artikel 1 StGBuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
...  d) § 19 Absatz 1 bis 3 des Grundstoffüberwachungsgesetzes, e) § 4 Absatz 1 und 2 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes , f) § 95 Absatz 1 bis 3 des Arzneimittelgesetzes, g) § 52 ...

Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2615
Artikel 2 NpSGEG Änderung der Strafprozessordnung
... nach dem Wort „Betäubungsmittelgesetzes" die Wörter „oder nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes" ...

Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 324
Artikel 1 VersStrRVG Änderung des Postgesetzes
... 1 der Verordnung vom 14. Januar 2021 (BGBl. I S. 70) geändert worden ist, 2. § 4 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2615), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juli ...


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