Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2 - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2638 (Nr. 55); aufgehoben durch § 4 A. v. 09.07.2019 BGBl. I S. 1112
Geltung ab 01.11.2016; FNA: 2030-14-214 Beamte
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§ 2 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts



(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß und zur Erhebung der Disziplinarklage gegen Beamtinnen und Beamte werden der Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.

(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.



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