Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 4 - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2638 (Nr. 55); aufgehoben durch § 4 A. v. 09.07.2019 BGBl. I S. 1112
Geltung ab 01.11.2016; FNA: 2030-14-214 Beamte
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. November 2016 DTAGÜbertrAnO

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 16. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2487) außer Kraft.



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