Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2017 (RVBeitrSBek2017 k.a.Abk.)

B. v. 17.11.2016 BGBl. I S. 2639 (Nr. 55)
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 8232-58-9 Ergänzende Vorschriften zu den Rentenversicherungen
Bekanntmachung
Schlussformel

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Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitragssatz für das Jahr 2017 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,7 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,8 Prozent.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag H. L. Flecken



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