Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
- 2.
- die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen.