Änderung Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin vom 01.08.2010

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2010 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1010
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 9 Abs. 4)


(siehe BGBl. I 2003 S. 1566)



 



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