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Synopse aller Änderungen des ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 am 16.03.2018
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 16. März 2018 durch § 7 des ERP-WPG 2018 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ERP-WPG 2017.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 16.03.2018 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 16.03.2018 geltenden Fassung durch § 7 G. v. 08.03.2018 BGBl. I S. 343 |
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(Textabschnitt unverändert) § 6 Befristung | |
(Text alte Fassung) Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2018 außer Kraft. | (Text neue Fassung) Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2018 außer Kraft. *) --- *) Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 wurde am 15.03.2018 verkündet. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12275/v211522-2018-03-16.htm