Zitierungen von § 8 EfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 EfbV Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals
... Das sonstige Personal muss zuverlässig sein. § 8 Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (2) Das sonstige Personal muss ...
§ 11 EfbV Überwachungsvertrag
... bedarf der Schriftform. Er hat mindestens die in den §§ 3 bis 10 geregelten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe zu enthalten. (2) Die ... der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen nach § 8 Absatz 1 und 2 sowie 4. Anforderungen an die Fachkunde des Inhabers und der für ...
§ 24 EfbV Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs
... Betriebsteil den in den §§ 3 bis 7 genannten Anforderungen entspricht; die §§ 8 bis 10 bleiben unberührt, und 3. keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Artikel 1 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
§ 13b ErsatzbaustoffV Tätigkeit der Güteüberwachungsgemeinschaft, Organisation und Betrieb (vom 01.08.2023)
... des Betreibers. Für die Anforderungen an die Zuverlässigkeit gilt § 8 Absatz 1 und 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2770), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung
V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
Artikel 1 ErsatzbaustoffVuaÄndV Änderung der Ersatzbaustoffverordnung
... Zuverlässigkeit des Betreibers. Für die Anforderungen an die Zuverlässigkeit gilt § 8 Absatz 1 und 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2770), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember ...


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