Zitierungen von Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Sie sehen die Vorschriften, die auf 7. EdWBeitrVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. EdWBeitrVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

EdW-Beitragsverordnung (EdWBeitrV)
V. v. 19.08.1999 BGBl. I S. 1891; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
§ 2a EdWBeitrV Höhe des Beitragssatzes (vom 26.06.2021)
§ 3 EdWBeitrV Einmalige Zahlung (vom 08.12.2016)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung
V. v. 20.08.2018 BGBl. I S. 1326
Artikel 1 8. EdWBeitrVÄndV


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