Artikel 10 - Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (FamKZustG k.a.Abk.)

Artikel 10 Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 BundFamkV

Die Bundesfamilienkassenverordnung vom 13. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3694) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 FamKZustG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamKZustG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 FamKZustG Inkrafttreten
... (3) Die Artikel 2 und 8 treten am 1. Januar 2019 in Kraft. (4) Die Artikel 3, 6 und 10 treten am 1. Januar 2022 in ...


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