Artikel 3 - Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern (ULHLuftfRAnpV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Dezember 2016 FSAV § 4

In § 4 Absatz 1, 2 und 6 der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge vom 26. November 2004 (BGBl. I S. 3093), die durch Artikel 6 der Verordnung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894) geändert worden ist, wird jeweils nach dem Wort „Ultraleichtflugzeuge" das Wort „ , Ultraleichthubschrauber" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ULHLuftfRAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ULHLuftfRAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 13 EEGuaÄndG Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
... der Luftfahrzeuge vom 26. November 2004 (BGBl. I S. 3093), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2864 ) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „bei Nacht im" die Wörter ...


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