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§ 16 - Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG)

Artikel 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 214
Geltung ab 22.12.2016; FNA: 9022-13 Funkrecht
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§ 16 Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln



Stimmt ein Betriebsmittel mit den einschlägigen harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind, überein, so wird widerleglich vermutet, dass das Betriebsmittel mit den von dieser Norm oder Teilen davon abgedeckten Anforderungen des § 4 übereinstimmt.

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Zitierungen von § 16 EMVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 EMVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21b EMVG Konformitätsvermutung im Notfallmodus für den Binnenmarkt (vom 24.07.2026)
... nach Satz 1 nicht mehr berufen. Die Konformitätsvermutung nach § 16 bleibt unberührt. (2) Geräte, die während des Notfallmodus für den ...
§ 25 EMVG Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
... nicht erfüllt oder 2. die harmonisierten Normen, bei deren Einhaltung nach § 16 eine Konformitätsvermutung gilt, mangelhaft sind. (3) Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
G. v. 20.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 214
Artikel 1 FuAnlRLUG Änderung des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes
... die Konformitätsvermutung nach Satz 1 nicht mehr berufen. Die Konformitätsvermutung nach § 16 bleibt unberührt. (2) Geräte, die während des Notfallmodus für den ...