Artikel 12a - Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (4. AMGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3048 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Geltung ab 24.12.2016, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 12a Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften


Artikel 12a ändert mWv. 24. Dezember 2016 2. AMGuaÄndG Artikel 15

Artikel 15 des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2192) wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c tritt am 9. Februar 2019 in Kraft."

2.
In Absatz 10 wird die Angabe „2," gestrichen.



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