Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2016 -
1 BvR 458/10 - wird die folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
Artikel 5 Halbsatz 2 des Bayerischen Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist mit Artikel
4 Absatz 1 und 2 sowie mit Artikel
8 Absatz 1 des
Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß §
31 Absatz 2 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.