Artikel 4 - Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (InsOuEGZPOÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 EGZPO § 26

In § 26 Nummer 8 Satz 1 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 21 Absatz 10 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2016" durch die Angabe „30. Juni 2018" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 InsOuEGZPOÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsOuEGZPOÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 InsOuEGZPOÄndG Inkrafttreten
...  (2) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 10. Juni 2016 in Kraft. (3) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2017 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
G. v. 21.06.2018 BGBl. I S. 863
Artikel 1 EGZPOÄndG Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3147 ) geändert worden ist, wird die Angabe „30. Juni 2018" durch die Angabe „31. ...


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