Artikel 5 - Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (InsOuEGZPOÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 10. Juni 2016 in Kraft.

(3) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2016.



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