§
20 der
Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom
6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4183), die durch Artikel
15 des Gesetzes vom
15. Juli 2014 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.
- 2.
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Angabe „2017" durch die Angabe „2019" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.
Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung und zur Aufhebung der Länderrisikoverordnung
V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4024