Artikel 1 - Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrAbGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Bundeswasserstraßenausbaugesetz


Artikel 1 ändert mWv. 29. Dezember 2016 WaStrAbG

(gesamter Text siehe Bundeswasserstraßenausbaugesetz - WaStrAbG)



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