§ 54 - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3 Sozialgesetzbuch
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§ 54 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit


§ 54 wird in 13 Vorschriften zitiert

1Die Bundesagentur für Arbeit nimmt auf Anforderung eines anderen Rehabilitationsträgers gutachterlich Stellung zu Notwendigkeit, Art und Umfang von Leistungen unter Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Zweckmäßigkeit. 2Dies gilt auch, wenn sich die Leistungsberechtigten in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung der medizinischen oder der medizinisch-beruflichen Rehabilitation aufhalten.

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Zitierungen von § 54 SGB IX

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 SGB IX verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IX selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 SGB IX Sicherung der Erwerbsfähigkeit
... werden kann. Er beteiligt die Bundesagentur für Arbeit nach § 54. (2) Wird während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation erkennbar, dass ...
§ 14 SGB IX Leistender Rehabilitationsträger
... Anforderung einer gutachterlichen Stellungnahme bei der Bundesagentur für Arbeit nach § 54 gilt Satz 3 entsprechend. (3) Ist der Rehabilitationsträger, an den der Antrag ...
§ 17 SGB IX Begutachtung
... Buches und die gutachterliche Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach § 54 bleiben unberührt. (3) Hat der leistende Rehabilitationsträger nach ...
§ 19 SGB IX Teilhabeplan (vom 01.01.2022)
... Instrumente, 4. die gutachterliche Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit nach § 54 , 5. die Einbeziehung von Diensten und Einrichtungen bei der Leistungserbringung, ...
§ 26 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen
...  4. in welcher Weise die Bundesagentur für Arbeit nach § 54 zu beteiligen ist, 5. wie Leistungen zur Teilhabe nach den §§ 14 und 15 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 35 SGB VII Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom 01.01.2020)
... erbringen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 55 des Neunten Buches, in Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ ...

Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933
§ 29 SEG Umfang der Leistungen
... nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden, werden nach Maßgabe der §§ 49 bis 59 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 des ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 16 SGB VI Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom 01.01.2020)
... erbringen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 54 des Neunten Buches , im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte ...

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 63 SGB XIV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom 01.01.2024)
... als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 1. Leistungen nach den §§ 49 bis 55 des Neunten Buches, 2. Leistungen im Eingangsverfahren und im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 7 BTHG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... erbringen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 54 des Neunten Buches, im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten ...
Artikel 8 BTHG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... erbringen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 55 des Neunten Buches, in Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ ...
Artikel 14 BTHG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Beschädigte erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Leistungen im Eingangsverfahren und im ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 26 BVG (vom 01.01.2020)
... Beschädigte erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Leistungen im Eingangsverfahren und im ...


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