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§ 56 - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 6 G. v. 09.10.2020 BGBl. I S. 2075
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3 Sozialgesetzbuch
18 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 335 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3 Sozialgesetzbuch
18 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 335 Vorschriften zitiert
§ 56 Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
§ 56 wird in 5 Vorschriften zitiert
Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219) werden erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.
Zitierungen von § 56 SGB IX
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56 SGB IX verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB IX selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 241 SGB IX Übergangsregelung (vom 01.08.2019)
... gesundheitlicher Merkmale gelten als Feststellungen nach diesem Buch. (3) Die nach § 56 Absatz 2 des Schwerbehindertengesetzes erlassenen allgemeinen Richtlinien sind bis zum Erlass von ...
Zitat in folgenden Normen
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096
§ 42b SGB XII Mehrbedarfe (vom 01.01.2020)
... wird ein Mehrbedarf anerkannt 1. in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 56 des Neunten Buches , 2. bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder ...
§ 140 SGB XII Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke (vom 01.01.2020)
... behoben werden kann oder b) die in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 56 des Neunten Buches oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 3 SozRAnpG 2020 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... behoben werden kann oder b) die in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 56 des Neunten Buches oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches tätig sind oder ...
Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 4 StaFamG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... wird ein Mehrbedarf anerkannt 1. in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach § 56 des Neunten Buches , 2. bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder ...
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