interne Verweise§ 138 SGB IX Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen (vom 01.01.2020) ... am Arbeitsleben nach § 111 Absatz 1, 4. Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 Absatz 1 Nummer 1 , 5. Leistungen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung ... zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf nach § 112 Absatz 1 Nummer 2 , soweit diese Leistungen in besonderen Ausbildungsstätten über Tag und Nacht für ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57
§ 21 SGB II Mehrbedarfe (vom 01.01.2021) ... Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 112 des Neunten Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden ...
§ 23 SGB II Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vom 01.01.2023) ... die das 15. Lebensjahr vollendet haben, anerkannt, wenn Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 112 des Neunten Buches erbracht werden; 3. § 21 Absatz 4 Satz 2 gilt auch nach Beendigung der in § ... Buches erbracht werden; 3. § 21 Absatz 4 Satz 2 gilt auch nach Beendigung der in § 112 des Neunten Buches genannten Maßnahmen; 4. bei nicht erwerbsfähigen Personen, die voll ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 1 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 42b SGB XII Mehrbedarfe (vom 01.07.2021) ... denen Hilfen zur Schulbildung oder Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Neunten Buches geleistet werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Artikel 4 RBEGAnpG 2021 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches" durch die Wörter „ § 112 des Neunten Buches " ersetzt. c) Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt ... 54 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Zwölften Buches" werden durch die Wörter „ § 112 des Neunten Buches " ersetzt. b) In Nummer 3 werden die Wörter „§ 54 Absatz 1 Nummer ... 54 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Zwölften Buches" durch die Wörter „ § 112 des Neunten Buches " ersetzt. 5. § 27 Absatz 3 Satz 3 wird ...
Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12357/v202876.htm