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Artikel 2 - Sechstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG)

Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2016.

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