(1)
1Referenzfilmförderung wird dem Hersteller eines programmfüllenden Kinder- oder Erstlingsfilms sowie dem Hersteller eines programmfüllenden Films mit Herstellungskosten bis zu 1 Million Euro (Filme mit niedrigen Herstellungskosten) gewährt, wenn der Film nach Maßgabe des §
73 Absatz 2 mindestens 50.000 Referenzpunkte erreicht hat.
2Hat der Referenzfilm das Prädikat „besonders wertvoll" der Deutschen Film- und Medienbewertung erreicht, reduziert sich die zu erreichende Referenzpunktzahl auf 25.000 Referenzpunkte.
(2) Referenzfilmförderung wird dem Hersteller eines programmfüllenden Dokumentarfilms gewährt, wenn der Film mindestens 25.000 Referenzpunkte erreicht hat.
(3) Der Vorstand kann auf Antrag abweichend von den Absätzen 1 und 2 nicht programmfüllende Filme mit einer Vorführzeit von mehr als 30 Minuten im Rahmen der Referenzfilmförderung zulassen, wenn die Gesamtwürdigung des jeweiligen Films dies rechtfertigt.
§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022) ... 140 bis 144, 3. im Rahmen der Referenzfilmförderung nach den §§ 73 bis 90, 4. im Rahmen der Referenzförderung für Kurzfilme und nicht ... (3) Vor einer Entscheidung auf Zuerkennung von Förderhilfen nach § 73 oder § 76 , jeweils in Verbindung mit § 83 Absatz 2, hat der Vorstand das Präsidium zu ...
§ 18 FFG Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands ... gegen Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99 und nach den §§ 127 bis 133 entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher ... gegen Entscheidungen des Vorstands im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99, nach den §§ 127 bis 133 und nach den §§ 138 bis 144, die auf einer ...
§ 85 FFG Besondere Verwendungsmöglichkeiten ... im Sinne des § 41 Absatz 1 Nummer 1 gestatten, dass die nach § 73 oder § 76 zuerkannten Förderhilfen bis zu 75 Prozent, in jedem Fall aber bis zu 100.000 Euro, für ... § 41 Absatz 1 Nummer 1 auch gestatten, dass bis zu 75 Prozent der nach § 73 oder § 76 zuerkannten Förderhilfen, insgesamt jedoch für dasselbe Unternehmen in einem Zeitraum ...
§ 171 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2024) ... den Bericht. (2) Förderhilfen nach den §§ 73, 76 , 91 und 127 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2023 ... (3) Anträge auf Förderhilfen nach den §§ 73, 76 , 91, 127 und 138 müssen bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Für ...