interne Verweise§ 10 FFG Ausschüsse (vom 01.01.2022) ... Für jedes Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied bestimmt. § 14 Absatz 4 gilt entsprechend. (2) Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3019
Artikel 1 FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes ... „Für jedes Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied bestimmt. § 14 Absatz 4 gilt entsprechend." 8. § 12 wird wie folgt geändert: a) ... c) Die Absätze 3 bis 5 werden die Absätze 4 bis 6. 9. § 14 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die Entscheidungen des Präsidiums können ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12362/v203075.htm