interne Verweise§ 24 FFG Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung ... des § 22 Absatz 2 und 3 für den Rest der Amtszeit eine Nachfolge aus dem nach § 21 vorgeschlagenen und verbliebenen Personenkreis. Der zur Wahl stehende Personenkreis kann ... Der zur Wahl stehende Personenkreis kann in diesem Fall nach den Vorgaben in § 21 um weitere Personen ergänzt werden. (4) Scheidet ein Mitglied der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3019
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